Stadln gehörte nicht immer zur Gemeinde Rainbach

Stadln gehörte nicht immer zur Gemeinde Rainbach.

Die Ortschaft Stadln gibt es schon Jahrhunderte lang. Stadln wurde schon früh urkundlich erwähnt. So stoßen wir bereits im Jahre 1395 auf den Namen „zu den Stedeln“; im Jahre 1456 „zu den Stödeln“ und im Jahre 1476 „zu den Städeln“. Als mit dem Patent vom 1.September 1770 die Hausnummerierung eingeführt wurde, legte man oft kleine Ortschaften mit größeren zusammen. Dieses Schicksal musste auch Stadln erleiden, denn die 3 Bauernhöfe und das zwischen dem Fürtinger- und dem Hiasl-Seppnhof gelegene Inwohnerhäusl erhielten Hausnummern von Lichtenau. Diese Regelung hielt jedoch nur 37 Jahre, denn ab 1802 wurden die Häuser von Stadln mit eigenen Hausnummern versehen. Fürtingerhof ab 1770: Lichtenau Nr. 62, ab 1802: Stadln Nr. 1, Inwohnerhäusl ab 1770: Lichtenau Nr. 63, ab 1802: Stadln Nr. 2 (gehörte zum Fürtingerhof), Hiasl-Seppnhof ab 1770: Lichtenau Nr. 64, ab 1802: Stadln Nr., 3 Löxnhof ab 1770: Lichtenau Nr. 65, ab 1802: Stadln Nr. 4. Stadln war nach wechselhafter Geschichte der Herrschaft Reichenau untertan.

Das Jahr 1848 brachte neben der Bauernbefreiung die Aufhebung der Grundobrigkeiten und zwang den Staat, für eine neue Verwaltungsreform Vorsorge zu treffen. So musste als Ersatz der grundherrlichen Gerichte eine staatliche Gerichtsbarkeit aufgebaut und für die Errichtung von Steuerämtern Sorge getragen werden. Ein Funktionieren der mittleren Behörden wurde durch die Schaffung von Ortsgemeinden hergestellt. Stadln wurde mit Lichtenau, Ober- und Unterpaßberg der Steuergemeinde „Lichtenau“ zugeordnet. Nach Zusammenlegung der 3 Steuergemeinden Grünbach, Lichtenau und Rauchenödt entstand im Jahre 1880 die vereinte Gemeinde Grünbach.

Auf Grund der großen Entfernung nach Grünbach stellten die Bewohner von Stadln und Unterpaßberg im Jahre 1946 bei der Bezirkshauptmannschaft Freistadt den Antrag auf Umgemeindung von Grünbach nach Rainbach. In der Sitzung des Gemeinderates von Rainbach am 30. November 1946 wurde dem Auftrag der Bezirkshauptmannschaft zur Abgabe einer Stellungnahme einstimmig beschlossen, „zur Eingemeindung der Ortschaften Stadln und Unterpaßberg, keine Einwendung zu erheben.“ Naturgemäß ein völlig anderes Ergebnis erbrachte die Sitzung des Gemeinderates in Grünbach am 4. Jänner 1947. Vom dortigen Gemeinderat, dem auch mein Onkel Josef Pilgerstorfer (Nadlbauer in Lichtenau 33) und meines Vaters Cousin Johann Stöglehner (Kleinlandwirt und Aushilfsglaserer in Helbetschlag 5) angehörten, wurde die Ausgemeindung der 2 Ortschaften mit der Begründung einstimmig abgelehnt, „dass durch die Abtrennung die Gemeinde Grünbach in eine wirtschaftliche und finanzielle Notlage geraten und daher auch ihre Selbständigkeit verlieren würde. Das Gemeinderatsmitglied Johann Larndorfer aus Unterpaßberg (Schiffmühle) ist mit der Ablehnung einverstanden und es wird ihm daher die Zusage gemacht, dass zum Bau eines Steges über die Feldaist bei der Ortschaft Unterpaßberg ein Betrag von 2.000 Schilling aus Gemeindemitteln zur Verfügung gestellt wird.“

Trotz des negativen Gemeinderatsbeschlusses von Grünbach wurde mit Beschluss der o.ö. Landesregierung vom 19. Jänner 1948 die Zustimmung zur Abtretung der Ortschaft Stadln im Gesamtausmaß von 95 ha 97 ar 10 qm aus dem Gemeindegebiet von Grünbach (Steuergemeinde Lichtenau) und Einverleibung in die Gemeinde Rainbach beschlossen. Die Grenzänderung trat rückwirkend mit 1. Jänner 1948 in Kraft. Die Ortschaft Unterpaßberg bekam einen Steg über die Feldaist nächst der Schiffmühle und verblieb bei Grünbach.

Quelle: Gemeindearchive Grünbach und Rainbach i. M. , Gemeinderatsprotokoll

Stadln
1948
Verfasser

Hans Stöglehner (geb.1939), Stadln 5
4261 Rainbach i. M. (gest.2021)

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