Gemeindeinformation mittels Laufzettel

Gemeindeinformation mittels Laufzettel.

Wichtige Informationen des Gemeindeamtes wurden bis Ende der 1970er Jahre des vorigen Jahrhunderts in Form eines Zettels von Haus zu Haus weitergegeben. Mehrere gleiche Zettel waren im Gemeindegebiet so unterwegs. Die Information war meist ein mit Schreibmaschine geschriebener Zettel, oder eine Durchschrift, die durch das zwischen die in der Schreibmaschinenwalze eingespannten Blätter gelegte Kohlepapier entstanden ist. Die Gemeinde hatte bereits 1946 einen Vervielfältiger, der mit einer Art Druckerschwärze druckte. Ein Gemeindebediensteter brachte die Zettel zu den Häusern, von denen sie eine gewissen Runde „durchlaufen“ sollten. Auf dem Laufzettel Nr. 28 vom 20.11.1945 ist genau beschrieben, wie man sich die Weitergabe dieser Information wünscht:

„Jeder Hausbesitzer ist verpflichtet, die Laufzettel sehr rasch weiter zu geben, auf der Rückseite des Laufzettels hat der Hausbesitzer bzw. Haushaltsvorstand mit seiner Unterschrift den Eingang und die Weitergabe, sowie die genaue Uhrzeit zu bestätigen. Der letzte Besitzer hat stets den Laufzettel zwecks Kontrolle bei der Gemeinde abzugeben. Sollte es doch einmal vorkommen, daß in einem Haus der Laufzettel länger als eine Stunde liegen bleibt, so wird der Schuldige mit 20 Schilling zu Gunsten der Gemeinde bestraft. Im Wiederholungsfalle kann die Strafe bis zu 200 Schilling erhöht werden.“ Es ist mir nicht bekannt, dass jemals jemand bestraft wurde.

Gemeinde Rainbach
1945
Fotos
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Quelle: Gemeindearchiv
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Verfasser

Helmut Knogler (geb. 1949),
Labacher Straße 9,
4261 Rainbach i.M.

Info

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